Bei der Berechnung des Effektivzins‘ werden sämtliche Kosten wie Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc., die bei der Beantragung des Darlehens anfallen und keine Schätzgebühren darstellen, mit eingerechnet und die tatsächliche Laufzeit, Tilgungsmodalitäten, die reale
Kredithöhe u.s.w. zu Grunde gelegt. Deshalb ist dieser Wert auch die Basis für den Kunden, um Vergleiche zwischen verschiedenen Kreditangeboten (allerdings mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer) ziehen zu können, da er hieraus erkennt, welcher Kreditgeber die günstigeren Konditionen anbietet.
Die rechtliche Grundlage bildet sowohl die
Preisangabenverordnung (PAngV) als auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Im ersten Rechtsverzeichnis ist im Anhang auch die Rechenmethode zur Ermittlung des Effektivzins‘ angegeben. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass das Jahr mit den folgenden Werten angegeben wird:
Jahr = 365 Tage oder 52 Wochen oder 12 gleichlange Monate (hier: 365 ÷ 12 = 30,416 Tage)