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| Eigenheimbesitz |
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Als Eigenheimbesitz bezeichnet man ein selbstgenutztes Wohngebäude auf einem Grundstück, welches sich im Besitz einer natürlichen Person befindet und nicht mehr als 2 Wohneinheiten aufweist.
Voraussetzung für die Bezeichnung als Eigenheim ist außerdem, dass mindestens eine Wohnung durch den Eigentümer selbst oder durch dessen Angehörige bewohnt wird. Die rechtliche Grundlage bildet das Zweite Wohnungsbaugesetz (WoBauG II).
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Stichworte:
Eigenheimbesitz, Eigenheim, Wohnungsbaugesetz, Zweites, WoBauG II |
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