Die genaue Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquote gehört zu den organisatorischen Pflichten der Institute, um die Adressenausfallrisiken sowie die Markt- und operationellen Risiken möglichst umfassend abzusichern. Daher sind die Regelungen von Basel II, die in Deutschland vor Allem über das
Kreditwesengesetz (KWG) in deutsches Recht umgewandelt wurden, genau zu beachten und einzuhalten. Die Aufsicht darüber übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus.