Teilweise wird auch folgender Tatbestand als Eigenkapitalzwischenfinanzierung bezeichnet:
Begebung von
Aktien durch eine Aktiengesellschaft und Finanzierung dieses Vorhabens durch solch ein Darlehen -> Rückzahlung dessen durch das einfließende Eigenkapital beim Kauf der Aktien durch Marktteilnehmer (Aktien bilden das Eigenkapital von AGs)