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Ein-Stimmen-Prinzip
 
Unter dem Ein-Stimmen-Prinzip ist der Grundsatz zu verstehen, dass in einem bestimmten Wahlverfahren jede Stimme gleich gewichtet wird und nicht vom eigentlichen Gewicht der dahinter stehenden Gemeinschaft abhängt.
Beispielsweise gilt bei den Wahlen im EZB-Rat (Rat der Europäischen Zentralbank), dass jedes Mitglied (Präsidenten der einzelnen nationalen Zentralbanken der EU-Länder) die gleiche Stimmgewichtung unabhängig von der Größe der dahinter stehenden Volkswirtschaft hat.

Beispiel:
- Frankreich hat genauso 1 Stimme wie Österreich
 
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Stichworte:
Ein-Stimmen-Prinzip, eine Stimme, Gelichgewicht, gleich gewichtet, Wahl, EZB-Rat
 
 
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