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Einbruchdiebstahlversicherung
 
Die Einbruchdiebstahlversicherung ist eine Versicherung gegen entstandene Schäden und unvermeidliche Folgeschäden durch einen vollbrachten oder versuchten Einbruchdiebstahl.
Stellt sich die Frage: Wann liegt ein Einbruchdiebstahl vor?

Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn ein Täter in die Versicherungsräumlichkeiten z.B. durch Eindrücken, Einschlagen oder Aufbrechen von Türen oder Fenstern einbricht bzw. wenn er unter Überwindung erschwerender Hindernisse wie Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt und aus den verschlossenen Versicherungsräumlichkeiten Gegenstände durch das Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen, falscher (widerrechtlich angefertigter) Schlüssel oder richtiger Schlüsseln, die er durch Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten als die Versicherungsräumlichkeiten oder durch Beraubung an sich gebracht hat, entwendet.

Ein Einbruch in ein verschlossenes Behältnis (Kasse, Tresor) liegt dann vor, wenn ein Täter in die Versicherungsräumlichkeiten einbricht und ein solches Behältnis mittels Werkzeuge, falscher oder richtiger Schlüssel, die er durch Einbruchdiebstahl in ein gleich sicheres Behältnis an sich gebracht hat, aufbricht. Die Voraussetzung, dass der Schlüssel, mit dem ein Behältnis aufgesperrt wird, wiederum in einem Behältnis mit gleichem Sicherheitsgrad aufbewahrt werden muss, ist sicher verständlich. Ansonsten würde der beste Tresor nichts nützen, wenn der Schlüssel beispielsweise im Nebenraum in einer Handkasse aufbewahrt wird.

Nicht versicherte Schäden bei einem Einbruch sind im wesentlichen Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Abhandenkommen von Sachen oder Dingen, ohne dass ein Einbruchdiebstahl vorliegt, und Schäden durch Entnahme von Waren oder Bargeld aus Automaten unter Verwendung falscher Münzen oder manipulierter Karten.
 
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Stichworte:
Einbruchdiebstahlversicherung, Einbruch, Versicherungen, Diebstahlschutz
 
 
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