Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Einfuhr- und Zahlungsbewilligung
 
Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen sind behördliche Dokumente, die einem Importeur die Erlaubnis erteilen, Waren einführen zu dürfen und dafür entsprechend Devisen zur Verfügung gestellt zu bekommen, um den Import bezahlen zu können.
Solche Bewilligungen fand bzw. findet man ausschließlich in einem Staat mit Devisenzwangswirtschaft, wo Import und Export unter strenger staatlicher Kontrolle stehen. Die Importeure müssen bei den zuständigen Behörden einen Antrag stellen und bis zur Einfuhr der Waren auf die Einfuhr- und Zahlungsbewilligung warten.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Einfuhr- und Zahlungsbewilligung, Einfuhrbewilligung, Zahlungsbewilligung, Import, Export, Devisen, Devisenzwangswirtschaft
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten