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Einkommensnachweis
 
Einkommensnachweise sind vor allem im Kreditbereich von großer Bedeutung, denn sie sind Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung bei einem Kreditantrag. Sie geben Auskunft über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers.
Mit Hilfe dieser Nachweise ermittelt das Kreditinstitut die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden, d.h. ob er in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen. Außerdem kann dadurch die Höhe der eventuellen Kreditraten festgelegt werden.

Je nach Art des Kreditnehmers, d.h. ob selbstständig oder nicht, müssen auch dementsprechend unterschiedliche Nachweise erbracht werden.

Selbstständig
→ letzten zwei Jahresabschlüsse
→ aktuelle betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)
→ Einkommenssteuernachweise der letzten zwei Jahre

Folglich ist bei einem selbstständigen Kreditnehmer in der Regel die Voraussetzung, dass sein Unternehmen bereits seit mindestens 2 Jahren besteht.

Unselbstständig

→ letzten drei Gehaltsabrechnungen (Gehalts- oder Lohnschein etc.)
→ Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers
→ aktueller Arbeitsvertrag

Hierbei kann es allerdings auch Abweichungen geben bzw. könnten auch zusätzliche Unterlagen angefordert werden. Außerdem wird oft auch eine Selbstauskunft (Angaben über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse) verlangt und eine Haushaltsrechnung (Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben) erstellt.

Ist man in keinem Arbeitsverhältnis, sondern beispielsweise Rentner oder anderweitig tätig, so werden unter Anderem auch Rentenbescheide etc. benötigt.

 
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Stichworte:
Einkommensnachweis, Kreditnehmer, Kredit, Kreditzusage, Ratenkredit
 
 
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