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Einlagen, täglich fällige
 
Die täglich fälligen Einlagen sind die Sichteinlagen bei Kreditinstituten, d.h. jegliche Guthaben auf Kontokorrentkonten (Girokonten), über die jederzeit und ohne vorzeitige Kündigung verfügt werden kann. Allerdings zählt man auch Einlagen mit einer Kündigungsfrist von weniger als 1 Monat (sehr selten) dazu.
Die Rechtsgrundlagen für die täglich fälligen Einlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach sind alle Verträge über Sichteinlagen so genannte Geschäftsbesorgungsverträge.

Die täglich fälligen Einlagen sind die am häufigsten genutzte Kontovariante bei Banken, da sie dem Kunden die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen, d.h. der Kunde kann die folgenden Tätigkeiten ausführen:

- Bargeldein- und auszahlungen
- bargeldloses Bezahlen/ Lastschriften
- Überweisungen/ Daueraufträge
- Scheckausstellung und –einreichungen

etc. Dafür muss man aber Zinseinbußen in Kauf nehmen, da Sichteinlagen in der Regel nicht oder nur sehr gering verzinst (üblicherweise bei Vorhandensein eines Mindestguthabens) werden. Außerdem werden durch täglich fällige Einlagen die Bargeldhaltungen vermindert, sodass auch Diebstähle und Verluste rückläufig sind.

Kreditinstitute können Sichteinlagen allerdings auch nur für das kurzfristige Aktivgeschäft (Ausgabe von Darlehen etc.) nutzen, da sie normalerweise an die Goldene Bankregel gebunden sind:

Kreditinstitute dürfen Sichteinlagen nur in der Form als Darlehen ausleihen, dass diese Ausleihungen jederzeit wieder verfügt werden können und so mögliche Verfügungen über die Sichteinlagen schnell ausgeglichen werden können.

Auf Grund eines bestimmten Bodensatzes werden Sichteinlagen aber häufig auch für längerfristige Kredite genutzt, da die Kunden auf ihren Konten üblicherweise eine gewisse Liquiditätsreserve hinterlassen, die dies zulässt. Aus dieser Kreditgewährung erzielt die Bank Zinsen, die sie als Erträge verbucht. Weiterhin werden Kontoführungsgebühren etc. fällig, die als Deckung der Verwaltungskosten usw. dienen.
 
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Stichworte:
täglich fällige Einlagen, Sichteinlagen, Guthaben auf Kontokorrentkonto, Girokonto
 
 
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