Die Grundlage hierfür bildet der Einlagenfazilität-Zinssatz, welcher auf dem Geldmarkt als natürliche Untergrenze gilt, da kein Marktteilnehmer einen
Kredit zu einem niedrigeren Zinssatz vergeben würde, solange er mit der Geldanlage im Rahmen der Einlagenfazilität eine höhere Rendite erzielen kann. Dieser Zinssatz ist also im Allgemein die
Untergrenz für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt und zählt folglich zu den Leitzinsen des Eurosystems.
Seit dem 13. Juni 2007 beträgt der Einlagenfazilität-Zinssatz
3 % für das Übernachtgeld.