Die Bankgeschäfte eines solchen Kreditinstituts sind also auf das
Einlagengeschäft (Annahme fremder Gelder als Einlage (Ausnahme: Verbriefung des Rückzahlungsanspruchs in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen) und das
Kreditgeschäft (Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten) beschränkt.