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Einlösungspflicht
 
Unter einer Einlösungspflicht versteht man die Verpflichtung, gegen Vorlage eines entsprechenden Dokumentes oder einer entsprechenden Urkunde eine Leistung zu erbringen bzw. eine Sache auszuhändigen.
Diese Pflicht bestand vor Allem bei den Notenbanken, die verpflichtet waren, die ausgegebenen Banknoten in Währungsmetall (in der Regel Gold) einzutauschen. Diese Bestimmung war gesetzlich vorgeschrieben und es bedurfte keiner Legitimationsprüfung des Einlösenden.

Bezüglich der Banknoten besteht eine solche Pflicht heute nicht mehr, aber bei gewissen Urkunden wie Wertpapiere etc. muss weiterhin eine Einlösungspflicht eingehalten werden, d.h. das verbriefte Recht muss bei Vorlage der Urkunde erbracht werden (üblicherweise mit Hilfe einer Legitimationsprüfung).
 
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Stichworte:
Einlösungspflicht, Einlösung, Banknoten, Notenbank, Wertpapiere, Urkunde, Verpflichtung
 
 
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