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Einnahme
 
Der Begriff „Einnahme“ ist ein Grundbegriff in der Finanzbuchhaltung und somit dem betrieblichen Rechnungswesen zuzuordnen. Damit bezeichnet man eine Mehrung des Geldvermögens unter Berücksichtigung von Kreditvorgängen.
Das Geldvermögen setzt sich hierbei zusammen aus dem Zahlungsmittelbestand und dem Forderungsbestand (Kredite an Kunden und Banken) abzüglich des Schuldenbestandes (eigene Kredite).

Grundsätzlich kann man also sagen, dass zu den Einnahmen Folgendes zählt:

- Einzahlungen (Zuflüsse von Zahlungsmitteln in die Barreserve)
- Zunahme von Forderungen
- Abgänge von Verbindlichkeiten/ Schulden
 
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Einnahme, Einnahmen
 
 
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