Die rechtlichen Grundlagen für eine Einzelfirma sind das
Handelsgesetzbuch (HGB) und das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Der Unternehmer hat als Eigentümer oder Inhaber dabei
volle Gewinnbeteiligung, trägt allerdings auch den
gesamten Verlust. Dabei
haftet er allein, persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen. Der Inhaber ist also alleiniger Träger aller Rechte und Pflichten und besitzt die
komplette Entscheidungsbefugnis.
Bei der Gründung einer Einzelfirma ist
kein Mindestkapital notwendig, da alle Einlagen und Entnahmen über das Privatkonto erfolgen. Dieses gilt betriebswirtschaftlich gesehen als Unterkonto des Eigenkapitalkontos.
Ein Einzelunternehmen kann sowohl als Kleingewerbetreibender oder als Kaufmann geführt werden.
Kleingewerbetreibende
In dieser Form muss die Unternehmung keine Firma führen, d.h. bei der Namensgebung muss kein Zusatz erfolgen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ebenfalls nicht notwendig.
Beispiel:
- Baufirma Steffen Schmidt
- Karl Klotz Holzverarbeitung
Kaufmann
Wird die Einzelfirma als Kaufmann betrieben, so erfolgt eine Eintragung ins Handelsregister Abteilung A und sie gilt als Handelsfirma. Außerdem ist der Inhaber verpflichtet, seiner Firma einen Zusatz in einer der folgenden Varianten zu geben:
- e.K. (eingetragener Kaufmann/ eingetragene Kauffrau)
- e.Kfm. (eingetragener Kaufmann)
- e.Kffr. (eingetragene Kauffrau)
- e.Kfr. (eingetragene Kauffrau)
Beispiel:
- Steffen Schmidt Baufirma e.Kfm.
- Karl Klotz e.K.
Vorteile einer Einzelunternehmung
-> freie Entscheidungsbefugnis mit schnellen Entscheidungs- und Reaktionsmöglichkeiten, d.h. es müssen nicht erst mehrere Geschäftsführer oder Ähnliche gefragt werden
-> alleinige Gewinnbeteiligung
-> Gründung relativ billig und unkompliziert
-> kein Mindestkapital erforderlich
Nachteile einer Einzelunternehmung
-> Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
-> alleiniges Verlustrisiko
-> Existenz der Firma an den Inhaber gebunden
-> begrenzte Kapitalaufbringungsmöglichkeit
-> Gefahr von Fehlentscheidungen
-> wegen geringerem kapital schlechter Position bei Banken (z.B. zur
Kreditbeantragung etc.)