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Elektronisches Geld (E-Geld)
 
Das elektronische Geld, auch E-Geld genannt, ist eine Form von Geld als Zahlungsmittel und wird unterschieden in Kartengeld und Netzgeld. Grundsätzlich handelt es sich hierbei aber um vorausbezahlte Zahlungseinheiten, die anstelle von Bargeld oder Buchgeld angewandt werden.
Kartengeld
Die wohl bekannteste Form ist die Geldkarte (Karte mit einem Chip). Hierbei werden die Zahlungseinheiten elektronisch auf einer Wertkarte gespeichert und der Betrag vom jeweiligen Konto abgebucht. Bei einer Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen wird der Rechnungsbetrag anonym von der Karte abgebucht, d.h. es findet keine weitere Legitimation des Zahlenden statt.

Kartengeld wird allerdings vorrangig zur Bezahlung von Kleinbeträgen genutzt, da auch seitens der Banken oder kartenausgebenden Unternehmen ein Limit zur Aufladung vorgegeben wird (in der Regel 200 €).

Beispiele:
- Geldkarte
- Telefonkarte

Netzgeld
Bei dieser Variante kommen Telekommunikationsnetze wie das Internet zum Einsatz, d.h. es handelt sich um ein softwaregestütztes elektronisches Geld. Auch hier werden die Zahlungseinheiten im Voraus bezahlt (z.B. durch Überweisung) und in Folge dessen auf der PC-Festplatte des Benutzers als Datensatz gespeichert. Bei einer Bezahlung via Internet werden diese Daten zwischen den beteiligten Rechnern transportiert, ohne Bankkonten zu berühren. Der Zahlungsempfänger reicht die Datensätze bei der Bank ein.

Um auch bei elektronischem Geld die Sicherheit zu gewährleisten, hat die Europäische Zentralbank (EZB) gewisse Anforderungen an E-Geld und den damit verbundene Systemen formuliert. Dafür hat sie im Jahre 1998 den „Report on Electronic Money“ veröffentlicht, in dem verschiedene Aspekte wie die reibungslose und effiziente Funktionalität der Zahlungsverkehrssysteme, das Vertrauen in Zahlungsinstrumente, der Schutz der Kunden und Händler, die Stabilität der Finanzmärkte oder die Sicherheit vor kriminellen Machenschaften geregelt werden. So sind beispielsweise die folgenden Anforderungen an elektronisches Geld geknüpft:

- Anbieter müssen der Finanzaufsicht unterliegen

- Ausgabe muss den folgenden Aspekten unterliegen:
-> transparente Rechtsvereinbarung
-> Gebot der technischen Sicherheit
-> Schutz vor Missbrauch
-> Meldepflicht zu monetären Statistiken

etc.
 
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Stichworte:
elektronisches Geld, E-Geld. Kartengeld, Netzgeld
 
 
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