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Emission, indexierte
 
Unter einer indexierten Emission versteht man die Ausgabe indexierter Anleihen (in der Regel inflationsindexiert) am Kapitalmarkt. Die Wertentwicklung bzw. Ertragschancen eines derart gestalteten, verzinslichen Wertpapieres richtet sich nach einem zu Grunde gelegten Index (z.B. Verbraucherpreisindex, kurz VPI).
Die indexierte Emission verfolgt üblicherweise das Ziel einer langfristigen Finanzierung. Als Emittent tritt vorrangig die öffentliche Hand (Staat, Kommunen etc.) auf. So wurden in Deutschland beispielsweise erstmalig im März 2006 Anleihen durch den Bund ausgegeben, die an den Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gebunden waren (Inflationsbond).

Neben einen solchen Preisindex kommt für indexierte Emissionen auch die Bindung des Wertpapieres an …

… den Kurs einer fremden Währung (z.B. US-Dollar),
… den Preis eines Edelmetalles (z.B. Goldpreis) sowie
… den Preis eines Gutes

in Frage.

Großer Vorteil indexierter Emissionen für den Anleger ist der wesentliche Schutz gegen Teuerungen am Markt. Geldpolitisch betrachtet sind indexierte Anleihen ein guter Indikator für erwartete Inflationen. Die Renditedifferenz zwischen nominalen und indexierten Anleihen trifft Aussagen darüber, wie die Inflationserwartung der Marktteilnehmer aussieht („Break-even“-Inflationsrate).
 
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Stichworte:
indexierte Emission, indexierte Anleihe, indexgebundene Anleihe, Inflationsbond, Inflation, Index, Preisindex
 
 
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