Es gibt zwei verschiedene Emissionswege:
Selbstemission und
Fremdemission.
1. Selbstemission
Bei dieser Methode platziert der Ausgeber (Emittent) die Wertpapiere in Eigenregie beim Anlegerpublikum. Folglich trägt er allein das Absatzrisiko (keine oder nur geringe Abnahme durch Anleger) und übernimmt die technische Abwicklung selbst.
2. Fremdemission
Um seine Wertpapiere zu platzieren, bedient sich der Emittent eines
Emissionskonsortiums (Zusammenschluss diverser
Kreditinstitute). Vorteil dabei ist, dass der Ausgeber auf die Sachkenntnis und Absatzorganisation von Spezialisten vertrauen kann. Er überträgt die technische Abwicklung und bei fester Übernahme auch das Absatzrisiko auf Dritte.
Die Emission kann in einer
öffentlichen oder
privaten Platzierung untergebracht sein. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei einer privaten Platzierung das Angebot nur an wenige kapitalkräftige Investoren gerichtet ist und nicht veröffentlicht wird.
Der Kurs bei der Emission kann über dem Nennwert liegen. Man bezeichnet dies als Über-Pari-Emission (über 100 %). Ist dies nicht der Fall, so spricht man von der Unter-Pari-Emission (unter 100 %). Sind Nennwert und Kurswert identisch, ist er Pari (=100 %).