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Emissionsgeschäft
 
Das Emissionsgeschäft ist eine der umfangreichen Bankdienstleistungen eines Kreditinstitutes und definiert die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung am Markt oder die Übernahme gleichwertiger Garantien.
Die rechtliche Grundlage für dieses Geschäft und die Bankdienstleistungen allgemein ist dabei das Kreditwesengesetz (KWG).

Grundsätzlich kann dieses Geschäft sowohl als Kunden- als auch als Eigengeschäft statt finden, d.h. entweder führt das Kreditinstitut die Tätigkeit für seine Kunden aus oder es platziert hauseigene Wertpapiere am Markt.

Die Funktionen der Bank beim Emissionsgeschäft sind dabei sehr umfangreich, denn sie …

… besitzen das nötige Wissen für eine umfangreiche Beratung der Kunden in wichtigen finanztechnischen Fragen wie Ausstattung, Abwicklung etc. und für ein gutes Gelingen der Emission

… verfügen über eine starke Platzierungskraft auf Grund eines dichten Vertriebsnetzes und enormen Publikumskontakt (Kunden der Bank)

… können dem Emittenten den Gegenwert der Emission schon vorher zur Verfügung stellen

… übernehmen bei einem Kauf der Emission vom Emittenten das Absatzrisiko

… übertragen das Vertrauen der Kunden in die Bank auch auf den Emittenten und seine Emission

… begleiten den Emittenten auch nach der Emission durch umfassende Servicearbeiten wie Kurspflege, Zahlstellendienste etc.

… haften für das Emissionsprospekt und evtl. das Börseneinführungsprospekt, d.h. für die wahrheitsgemäßen Angaben darin
 
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Stichworte:
Emissionsgeschäft, Emission, Geschäft, Bankdienstleistung, Dienstleistung
 
 
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