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Emissionsprospekt
 
Das Emissionsprospekt ist eher bekannt als Börsenzulassungsprospekt und ist eine Voraussetzung für die Einführung von Wertpapieren an der deutschen Börse.
Als rechtliche Grundlagen hierfür dienen sowohl allgemein das Börsengesetz (BörsG) als auch speziell das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Investmentgesetz (InvG).

Wertpapierprospektgesetz
Hier ist festgelegt, dass jedes Unternehmen, das Wertpapiere im Inland öffentlich anbietet, ein solches Prospekt veröffentlichen muss, wobei auch die folgenden Ausnahmen gelten:

- es werden ausschließlich Wertpapiere an qualifizierte Anleger angeboten
- das Wertpapierangebot richtet sich in jedem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes an weniger als 100 nicht qualifizierte Anleger
- es werden Anleger angesprochen, die mindestens 50.000,00 € in diese Wertpapiere investieren
- die Mindeststückelung der Wertpapiere beträgt 50.000,00 €
- der gesamte Verkaufspreis aller Wertpapiere beträgt maximal 100.000,00 € für 12 Monate

Grundsätzlich ist aber vorgeschrieben, dass das Emissionsprospekt übersichtlich und verständlich für die Anleger geschrieben sein muss. Des Weiteren müssen darin alle Informationen bezüglich des Unternehmens und der angebotenen Wertpapiere zu finden sein und dabei dürfen keinerlei Zweifel über die Aussagekraft des Prospektes entstehen.

Die Investoren müssen sich über die folgenden Sachverhalte ein gründliches Urteil bilden können:
- die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten,
- die Finanzlage,
- die Gewinne und Verluste,
- die Zukunftsaussichten des Emittenten und jedes Garantiegebers sowie
- über die mit diesen Wertpapieren verbundenen Rechte.

Investmentgesetz
Dies regelt die Vorschriften zum Emissionsprospekt von Kapitalanlagegesellschaften, welche ein einfaches und ein ausführliches Prospekt veröffentlichen müssen. Im letzten müssen unter Anderem die Vertragsbedingungen für das angebotene Sondervermögen enthalten sein und die folgenden Angaben aufweise:

- Bezeichnung und Zeitpunkt der Auflegung des Sondervermögens
- Angabe der Laufzeit
- Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften
- Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens
- Häufigkeit der Ausschüttung von Erträgen
- Art und Hauptmerkmale der Anteile
- Voraussetzungen für die Auflösung und Übertragung des Sondervermögens
- ggf. Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
etc.
 
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Stichworte:
Emissionsprospekt, Börsenzulassungsprospekt, Emission, Wertpapierprospektgesetz, Prospekt
 
 
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