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Emittentenleitfaden
 
Der Emittentenleitfaden wurde erstmals am 20. Juli 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht und gilt als Hilfestellung für Emittenten von Finanzinstrumenten speziell bei der Auslegung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Bereich des Insiderrechts und der kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten.
Angesprochen werden mit dem Leitfaden sowohl inländische als auch ausländische Emittenten, deren Wertpapiere an einer deutschen Börse zugelassen sind. Er ersetzt den 1998 vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und der Deutschen Börse AG herausgegebenen Leitfaden zur Ad-hoc-Publizität und zum Insiderrecht. Grundsätzlich beinhaltet er Erläuterungen zu den folgenden Aspekten:

- Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation (Insiderüberwachung)
-> Umgang mit Insiderinformationen bei Unternehmenskäufen oder Paketerwerben etc.

- Geschäfte von Führungspositionen

- Ad-hoc-Publizität
-> Veröffentlichung von Geschäftszahlen im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung

- Directors' Dealings

- Führung von Insiderverzeichnissen

Die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung des Emittentenleitfadens waren
- das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG)
- die Missbrauchsrichtlinie 2003/6/EG
- das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- verschiedene Verordnungen
 
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Stichworte:
Emittentenleitfaden, Emittenten-Leitfaden
 
 
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