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Enforcement
 
Der Begriff „Enforcement“ stammt aus dem englischen Sprachgebrauch und wird mit „Vollstreckung“ oder „zwangsweise Durchführung“ übersetzt. Er gehört zu den aufsichtsrechtlichen Begriffen und beschreibt in diesen Zusammenhang die Durchsetzung gewisser Vorschriften und Regelungen zur Rechnungslegung und Prüfung.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bilanzkontrollgesetz (BilKoG), in dem ein zweistufiges Enforcement-Verfahren festgelegt ist, um die Überwachung von Unternehmensberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland zu gewährleisten.

Die erste Stufe des Enforcements wird dabei durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. und die zweite Stufe durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt.
 
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Stichworte:
Enforcement, Bilanzkontrollgesetz, Prüfung
 
 
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