Das Ergebnis resultiert dabei aus der Gegenüberstellung aller Erträge und Aufwendungen des Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres dar und kann sowohl positiv als auch negativ sein. Das positive Ergebnis bezeichnet man als
Jahresüberschuss, d.h. das Unternehmen hat einen steuerpflichtigen Gewinn erwirtschaftet, und das negative Ergebnis wird
Jahresfehlbetrag genannt, d.h. es wurde ein Verlust geschrieben.
Da das
GuV-Konto ein Unterkonto des Eigenkapitals ist, wird dieses durch den Jahresüberschuss vermehrt und durch einen Jahresfehlbetrag gemindert. Außerdem ist das Ergebnis bei
Aktiengesellschaften (AG) die Grundlage für die Ausschüttungen an die Aktionäre, d.h. bei einem Überschuss kann die AG entscheiden, ob sie diesen an die Teilhaber in Form einer Dividende ausschüttet oder in die Rücklagen einstellt, und bei eine Fehlbetrag sind keine Ausschüttungen möglich.