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Erlaubnis
 
Eine Erlaubnis ist eine Befreiung von einem allgemein gültigen und in der Regel gesetzlich vorgeschriebenen Verbot durch einen Verwaltungsakt (staatliches Handeln).
Im Finanzwesen findet man dies vor allem im Kreditwesengesetz (KWG) verankert, wonach man im Inland zum gewerbsmäßigen bzw. in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf. Diese muss beantragt werden, indem man im Antrag die folgenden Angaben macht:

1. geeigneten Nachweis der zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel

2. Angabe der Geschäftsleiter

3. Angaben, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Antragsteller und Geschäftsleiter erforderlich sind

4. Angaben, die für die Beurteilung der zur Leitung des Instituts erforderlichen fachlichen Eignung der Inhaber und Geschäftsleiter erforderlich sind

5. einen tragfähigen Geschäftsplan, aus dem die Art der geplanten Geschäfte, der organisatorische Aufbau und die geplanten internen Kontrollverfahren des Instituts hervorgehen

6. Angabe der Inhaber bedeutender Beteiligungen

7. Höhe von Beteiligungen

8. die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit dieser Beteiligungsinhaber oder gesetzlichen Vertreter oder persönlich haftenden Gesellschafter erforderlichen Angaben

9. sofern diese Beteiligungsinhaber Jahresabschlüsse aufzustellen haben: die Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre nebst Prüfungsberichten von unabhängigen Abschlussprüfern, sofern solche zu erstellen sind,

10. sofern diese Beteiligungsinhaber einem Konzern angehören: die Angabe der Konzernstruktur und, sofern solche Abschlüsse aufzustellen sind, die konsolidierten Konzernabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre nebst Prüfungsberichten von unabhängigen Abschlussprüfern, sofern solche zu erstellen sind

11. Angabe der Tatsachen, die auf eine enge Verbindung zwischen dem Institut und anderen natürlichen Personen oder anderen Unternehmen hinweisen

Sollte die Erlaubnis erteilt werden, wird diese im Bundesanzeiger veröffentlicht.
 
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Stichworte:
Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung, BaFin, Verwaltungsakt
 
 
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