In der Regel sind Gründe für einen Entzug in den verschiedenen Gesetzen festgehalten. Beispielsweise organsiert das
Kreditwesengesetz (KWG), wann es zu einem Erlaubnisentzug für den Geschäftsbetrieb von Kreditinstituten in Deutschland kommt bzw. wann gar nicht erst eine solche Genehmigung erteilt wird. Für die Durchführung dieser Regelungen ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.
So kann in diesem Fall unter Anderem aus den folgenden Gründen ein Erlaubnisentzug statt finden:
- Geschäftsbetrieb ruht seit mehr als 6 Monaten
- Kreditinstitut ist in der Rechtsform des Einzelkaufmanns tätig
- Insolvenz eines
Kreditinstitutes
- Eigenmittel eines Wertpapierhandelsunternehmens entsprechen nicht min. ¼ der Kosten
etc.