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Ersatz-Sicherungsgeschäft
 
Das Ersatz-Sicherungsgeschäft, d.h. das Cross-Hedging, beschreibt eine mögliche Variante, sich bei einer Transaktion gegen entsprechende Risiken wie Kursschwankungen oder Preisänderungen abzusichern.
Grundsätzlich geht man beim Hedging so vor, dass ein aktueller Wert (Kassawert) eines Grundgeschäftes (z.B. Option auf Aktien) durch ein entgegen gerichtetes Geschäft am Terminmarkt für die Zukunft gesichert wird. Dafür sucht man auf dem Terminmarkt nach einem Future-Kontrakt mit demselben Basiswert wie dem Grundgeschäft, da diese hinsichtlich der Veränderungen parallel verlaufen müssen.

Ein Ersatz-Sicherungsgeschäft schließt man immer dann ab, wenn auf dem Terminmarkt ein solches Future-Geschäft nicht zu finden ist. Hier greift man auf einen Ersatz-Basiswert zurück, der in der Grundausstattung ähnlich dem Grundgeschäft ist und auch hinsichtlich der Änderungen ähnlich verläuft. Allerdings muss man dabei beachten, dass ein Full-Hegde, d.h. eine 100 % - ige Absicherung so gut wie unmöglich ist, da man die Änderungen nicht vorhersagen kann.
 
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Stichworte:
Ersatz-Sicherungsgeschäft, Cross-Hedge, Hedge, Hedging, Sicherungsgeschäft
 
 
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