Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die
International Finance Reporting Standards (IFRS). Demnach sind ausschließlich Bruttozuflüsse wirtschaftlichen Nutzens hier einzubeziehen, d.h. jene Erträge, die dem Unternehmen für eigene Rechnung zufließen und welche es beanspruchen kann. Hierunter zählen beispielsweise:
- Zinserträge
- Erträge aus
Aktien und Beteiligungen
- Provisionserträge
etc.