Allgemein beschreiben Erträge den gesamten Wertzuwachs innerhalb einer abgelaufenen Rechnungsperiode eines Unternehmens. Bezogen auf die Finanzbuchhaltung stellen Erträge also grundsätzlich die
gesamten erwirtschafteten Einnahmen eines Institutes
innerhalb einer Rechnungsperiode dar, d.h. sie erhöhen das Eigenkapital.
Die Entstehung solcher Erträge kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Hauptsächlich werden sie durch die Aktiv- und Passivgeschäfte und andere Dienstleistungen (= Betriebszweck) hervorgerufen. Auf Grund der unterschiedlichen Ursachen müssen sie wie folgt unterteilt werden:
1) Ordentliche betriebliche Erträge
Diese entstehen bei der Verwertung (= Verkauf) betrieblicher Leistungen, d.h. durch den eigentlichen Betriebszweck. Sie werden auch Zweckertrag oder Betriebsertrag genannt.
Beispiele: Zins- und zinsähnliche Erträge (
Kreditzinsen etc.), Provisionsertrag, Erträge aus
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen etc.
2) Neutrale Erträge
Diese stehen nicht oder nur indirekt mit der betrieblichen Leistungsverwertung in einem Zusammenhang. Hierbei muss man zwischen betriebsfremden und außerordentlichen Erträgen differenzieren.
2a) Betriebsfremde Erträge
Sie entstehen für Zwecke, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Betrieb stehen.
Beispiele: staatliche Zuschüsse für Investitionen
2b) Außerordentliche Erträge
Diese Form entsteht zwar auf Grund der betrieblichen Leistungsverwertung, fällt aber entweder nur einmalig bzw. unregelmäßig oder in einer anderen Rechnungsperiode (= periodenfremd) an. Es kann sich auch um Erträge handeln, die durch eine Differenz zwischen der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Erlösrechnung (KER) entstanden sind.
Beispiele:
- Erträge aus Anlageverkäufen über dem Buchwert -> einmalig
- Steuererstattungen für Vorjahre -> periodenfremd