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Erziehungsgeld
 
Das Erziehungsgeld wurde am 01. Januar 2007 durch das Elterngeld ersetzt und war bis dahin eine steuerfinanzierte, einkommensabhängige Familienleistung für Eltern. In Kraft getreten ist die Zahlung am 01. Januar 1986.
Zum Bezug von Erziehungsgeld waren jene Eltern berechtigt, die grundsätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllten:

- Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Leben in einem Haushalt mit einem Kind, für das einem Elternteil die Personensorge zusteht
- dieses Kind selbst betreut und erzogen wird
- Elternteil keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (max. 30 h/ Woche; Ausbildung, Studium)

Die rechtliche Grundlage hierfür bildete und bildet das Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG). Demnach wurde das Erziehungsgeld ausschließlich einer Person/ einem Elternteil gezahlt und für jedes einzelne Kind berechnet. Dabei hatte man, sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden, die Wahl zwischen den folgenden monatlichen Zahlungsvarianten:

- Regelbetrag von 300,00 € für maximal 24 Monate oder
- Budget von 450,00 € für maximal 12 Monate

Die Einkommensgrenzen in diesem Zusammenhang waren wie folgt festgelegt:

Regelbetrag
-> entfiel in den ersten 6 Lebensmonaten des Kindes, wenn Einkommensgrenze …
… bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten 30.000 € überstieg
… bei allen anderen Begünstigten 23.000 € überstieg

Budget
-> entfiel in den ersten 6 Lebensmonaten des Kindes, wenn Einkommensgrenze …
… bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten 22.086 € überstieg
… bei allen anderen Begünstigten 19.086 € überstieg

Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes galt für beide Zahlungsvarianten bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten die Grenze von maximal 16.500 € und bei den Anderen 13.500 €. Für jedes weitere Kind erhöhten sich die Grenzen um je 3.140 €.

Die Beantragung des Erziehungsgeldes wurde stets für 12 Monate durchgeführt, sodass man beispielsweise beim Regelbetrag für das 2. Jahr einen neuen Antrag stellen musste, der frühestens ab Vollendung des 9. Lebensmonats des Kindes erfolgen durfte.
 
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Stichworte:
Erziehungsgeld, Elterngeld, Geld, Kind, Kinder, Familiengeld, Bundeserziehungsgeld, Bundeserziehungsgeldgesetz
 
 
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