Der Finanzhaushalt der EU setzt sich im Allgemeinen also aus drei Einnahmequellen zusammen:
1. Traditionelle Eigenmittel
= Zölle, die bei der Einfuhr von Produkten aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden
2. An Umsatzsteuer gekoppelte Eigenmittel
= Prozentsatz auf die harmonisierten
Mehrwertsteuer-Einnahmen eines jeden Mitgliedstaats
3. Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE)
= Prozentsatz auf das BNE eines jeden Mitgliedstaats
Neben diesen 3 Haupteinnahmequellen gibt es noch weitere kleinere, zu denen unter Anderem die folgenden zählen:
- Steuer auf Gehälter der EU-Bediensteten
- Beiträge von Nicht-EU-Staaten
etc.
Genutzt werden diese Mittel schließlich gemeinschaftlich von den Mitgliedstaaten für Projekte auf EU-Ebene. Unterschieden wird dabei zwischen
obligatorischen und nichtobligatorischen Ausgaben, also zwischen
-> Ausgaben im Zusammenhang internationaler Vereinbarungen und EU-Verträgen und
-> allen anderen Ausgaben.
Dabei sind vor Allem die folgenden Bereiche betroffen, in denen der EU-Haushalt greift:
- Wirtschaftswachstum und Beschäftigung
- Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft)
- Grundfreiheiten, Sicherheit und Recht (Kampf gegen Terrorismus, illegale Einwanderungen etc.)
- Unionsbürgschaft (Schutz des kulturellen Erbes, der öffentlichen Gesundheit etc.)
- Global Player (Zusammenarbeit auch außerhalb der EU)
Um die Ausgaben genau zu planen, muss jährlich ein Haushalsplan erstellt werden, der den EU-Haushalt genau aufteilt. An diesem Beschlussverfahren sind beteiligt:
- Europäische Kommission
- Europäisches Parlament
- Rat der Europäischen Kommission
Als Zeitraum für die Debatten und Festlegungen gilt üblicherweise der 01. September bis 31. Dezember eines jeden Jahres, wobei oft schon viel früher damit begonnen wird.
Verwaltet wird der EU-Haushalt schließlich von der Europäischen Kommission.