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Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
 
Der Europäische Wirtschaftsraum, kurz EWR, umfasst alle Staaten der Europäischen Union (EWG) und die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und trat am 01. Januar 1994 durch die Unterzeichnung des Abkommens zum EWR in Kraft.
Das Hauptziel des Abkommens war, „(…) eine beständige und ausgewogene Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung gleicher Regeln zu fördern, um einen homogenen Europäischen Wirtschaftsraum (…) zu schaffen.“. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mit Hilfe des EWR die folgenden Faktoren geschaffen werden:
- freier Warenverkehr
- Freizügigkeit
- freier Dienstleistungsverkehr
- freier Kapitalverkehr
- Einrichtung eines Systems, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt und die Befolgung der dies bezüglichen Regeln für alle in gleicher Weise gewährleistet
- engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen wie Forschung und Entwicklung, Umwelt, Bildungswesen und Sozialpolitik

So sind beispielsweise Ein- und Ausfuhrzölle verboten und mengenmäßige Einschränkungen, sofern sie andere Regelungen des Abkommens nicht betreffen, nicht erlaubt.

Die Schweiz hat als einziger EFTA-Staat das Abkommen abgelehnt und zählt daher nicht zum EWR. Allerdings gehören die folgenden Länder dazu:

- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Republik Zypern
- Tschechien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Deutschland
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Irland
- Italien
- Liechtenstein
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Vereinigtes Königreich
 
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Stichworte:
Europäischer Wirtschaftsraum, EWR, Europäische Union, EU, EWG, EFTA, Abkommen
 
 
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