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EWR-Land
 
Das Abkommen zum Europäischen Wirtschaftsraum (engl.: European Economic Area, EEA), kurz EWR, trat am 1. Januar 1994 in Kraft als Folge einer Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelszone (EFTA), der Europäischen Gemeinschaft (EG) und aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)<7/b>. Durch das EWR Abkommen können die teilnehmenden EFTA-Länder auch ohne EU-Beitritt am europäischen Binnenmarkt teilnehmen.
Die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind die 27 EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft und drei der vier EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen).
Die Schweiz nimmt nicht am EWR teil. In einem von der Schweizer Verfassung vorgeschriebenen Referendum wurde der Antrag auf Beitritt zum EWR abgelehnt. Die Schweiz ist mit der Europäischen Union durch bilaterale Abkommen verbunden, die einen anderen Inhalt haben als das EWR-Abkommen.

Liste aller EWR-Mitgliedsländer:

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern

Das wichtigste Kriterium im Zuge des EWR war die Abschaffung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten. Trotzdem sind auf Grund fehlender Zollunion bei der Einfuhr entsprechende Verbrauchersteuern zu zahlen.
 
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Stichworte:
EWR-Land, EWR-Länder, Europäischer Wirtschaftsraum, Länder, Mitlgied, Mitgliedsländer, EU, Abkommen, Zoll, Zölle
 
 
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