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Extrahandel
 
Der Begriff „Extrahandel“ findet in der Außenhandelsstatistik und in der Terminologie der Europäischen Zentralbank (EZB) Anwendung. Damit bezeichnet man den grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern, d.h. Nicht-Europäische Union-Staaten.
Dafür wird die Außenhandelsstatistik untereilt in

1. Intrahandelsstatisitk
2. Extrahandelsstatistik.

Die Daten für den Extrahandel werden dabei über die Zollverwaltungen erhoben und zwar sofort zum Zeitpunkt, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- oder Ausfuhrförmlichkeiten erledigt werden.

In Deutschland basiert diese Abfertigung der Förmlichkeiten auf dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System). Sobald eine Zollanmeldung erfolgte und die Verwaltung die Daten ausgewertet hat, werden diese an das Statistische Bundesamt elektronisch weitergeleitet. Sollten Verfahrene eventuell noch nicht im ATLAS erfasst sein, werden die entsprechenden statistischen Exemplare der Vordrucke (Einheitspapier) übermittelt. Außerdem können die Daten auch über das Meldesystem IDEV Dateimeldung für die Extrahandelsstatistik übertragen werden. Hier bedarf es allerdings einer Beantragung durch den Melder und einer Bewilligung durch das Statistische Bundesamt.

Die rechtliche Grundlage bildet vorrangig das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatGes) zusammen mit der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (AHStatDV).
 
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Stichworte:
Extrahandel, Extrahandelsstatistik, Außenhandel, Außenhandelsstatistik, Statistik, Statistisches Bundesamt, grenzüberschreitender Warenverkehr, Drittländer
 
 
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