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EZB-Rat
 
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB), kurz EZB-Rat, ist das beschlussfassende Organ der Europäischen Zentralbank und er bestimmt die Geld- und Währungspolitik der EZB.
Die Mitglieder des EZB-Rats setzen sich zusammen aus …

… den Präsidenten der nationalen Zentralbanken
… den Mitgliedern des Direktoriums:
-> der EZB-Präsident
-> der Vizepräsident
-> bis zu 4 weitere Mitglieder, die von den Mitgliedsstaaten auf Empfehlung des Wirtschafts- und Finanzausschusses (ECOFIN-Rat) ernannt werden

Der EZB-Rat tagt in der Regel alle zwei Wochen. Die Hauptarbeit findet allerdings nicht in den Sitzungen des EZB-Rates statt, sondern schon vorher, wenn in den rund 60 Gremien der EZB bzw. des Eurosystems Entscheidungen und Vorschläge vorbereitet werden.

Beschlüsse im Rat werden mit einfacher Mehrheit durchgeführt. Jedoch ist zu beachten, dass den nationalen Zentralbanken bei Fragen …

… der Kapitalausstattung,
… der Währungsreserven und
… der Gewinnverteilung

nur ein gewichtetes Stimmrecht je nach Höhe ihres Kapitalanteils zusteht. Dahingegen haben die Mitglieder des Direktoriums keinerlei Stimmrechte in Bezug auf die oben aufgeführten Thematiken.

Neben dem EZB-Rat gibt es auch noch den erweiterten EZB-Rat, dem neben dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB die Notenbankpräsidenten aller EU-Länder angehören. Auf diese Weise haben auch die EU-Länder, die nicht an der Währungsunion teilnehmen, ein gewisses Mitsprache- und Beratungsrecht.
 
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Stichworte:
EZB-Rat, Rat der Europäischen Zentralbank, Europäischer Zentralbankrat, erweiterter EZB-Rat, Beschluss, Beschlüsse, beschlussfassendes Organ
 
 
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