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Facility Fee
 
Bei der Facility Fee handelt es sich um einen neumodischen Begriff aus dem englischen Sprachgebrauch, der mittlerweile auch in Deutschland gebräuchlich ist. Wortwörtlich übersetzt steht er zunächst ganz allgemein für „Gebühr für die Benutzung einer Einrichtung“.
Das Verständnis von der jeweiligen Einrichtung ist dabei breit gefächert. So werden sogar Gebühren für die Benutzung von Kino, Rundfunk oder Fernsehen inzwischen als Facility Fee bezeichnet.

Hinter dem klangvollen Fachausdruck verbirgt sich die im Amtsdeutsch schon lange geläufige Bereitstellungs-Provision, wobei dieser Ausdruck heute fast nicht mehr verwendet wird.

Im Finanzsektor hat die Facility Fee eine ähnlich lautende Aufgabe, denn auf die eingeräumte Kreditsumme berechnet die Bank eine solche Gebühr. Zu diesem Gesamtbetrag zählen auch die Positionen, die eventuell nicht genutzt werden. Bei nicht in Anspruch genommenen Beträgen kann es passieren, dass Vorfälligkeitszinsen und Gebühren entstehen. Hier kommt es jedoch darauf an, in wieweit dies im Vertrag berücksichtigt bzw. niedergelegt worden ist. Auch Überziehungsgebühren gehören zum Feld der Facility Fees.

Zusammenfassend werden unter diesem Begriff in seiner finanztechnischen Auslegung alle Provisionen im Zusammenhang mit Kreditbeträgen bezeichnet – im Besonderen die, die auf in Anspruch genommene und nicht benötigte Beträge des Kreditbetrages insgesamt erhoben werden.
 
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Stichworte:
Facility Fee, Bereitstellungs-Provision, Bereitstellung, Gebühr, Kredit, Darlehen
 
 
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