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Factoring
 
Das Factoring ist ein laufender Ankauf kurzfristiger Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen durch ein Finanzinstitut (Factoring-Gesellschaft), das meist eine Tochtergesellschaften eines Kreditinstitutes ist. Factoring ist kein Bankgeschäft im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KWG), die Gesellschaften haben sich aber freiwillig der Bankenaufsicht unterworfen.
Factoring heißt, die Factoring-Gesellschaft kauft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens, nicht von Privatpersonen, auf. Kunden einer solchen Gesellschaft müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollten sie z.B. in den Bereichen Handel und Produktion tätig sein, einen bestimmten Mindestjahresumsatz haben und über einen möglichst konstanten festen Kreis von Dauerabnehmern verfügen. Auch die anzukaufenden Forderungen sollten ein Zahlungsziel von in der Regel maximal 90 Tagen haben und durchschnittlich mindestens 500 € betragen.

Bei einem Factoring-Geschäft wird zwischen dem Kunden (Unternehmen) und der Gesellschaft (Factor) ein Factoring-Vertrag (rechtlich gesehen = Kaufvertrag) geschlossen. Der Factor kauft nun die Forderungen des Kunden gegenüber Dritten (Abnehmer, Käufer der Ware) und verschafft somit dem Unternehmen eine Liquiditätsbevorschussung. Die Berechtigung zum Einzug der Forderungen bei Fälligkeit liegt dann beim Factor (Forderungsübergang), der gleichzeitig auch die Debitoren-Buchhaltung, das Inkasso- und Mahnwesen und die Bonitätsprüfung des Unternehmens übernimmt. Außerdem geht auch das Ausfallrisiko auf die Gesellschaft über, d.h. sollte es beim Endabnehmer zu Zahlungsschwierigkeiten kommen, trägt der Factor das volle Risiko. Um dieses Risiko weitgehend abzusichern, muss das Unternehmen eine Factoring-Gebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Rechnungsbetrag zahlen. Außerdem sind für die Bevorschussung bis zum Eingang des Betrages beim Factor bzw. des Ausfalls Zinsen fällig, die meist den banküblichen Zinsen eines Kontokorrentkredites ähneln.

Zusammenfassend hat eine Factoring-Gesellschaft also drei Funktionen:

- Finanzierungsfunktion
- Delkrederefunktion (Übernahme Ausfallrisiko)
- Dienstleistungsfunktion (Übernahme Forderungseinzug und anderer Serviceleistungen)

Die Vorteile für einen Factoring-Kunden sind Kostenersparnisse bei der Verwaltung, Vermeidung des Ausfallrisikos und Verbesserung der Liquiditätslage.
 
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