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Fälligkeit
 
Die so genannte Fälligkeit ist ein weit verbreiteter juristischer Fachbegriff. Mit diesem bezeichnet man den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger seine Forderung geltend machen kann. Für den Schuldner ist die Fälligkeit der Zeitpunkt, an dem er seiner Verpflichtung, die Forderung zu erfüllen, nachkommen muss.
Es ist dabei dringend anzuraten, die Fälligkeit einer Forderung schriftlich in einem Vertrag zu fixieren, wobei sie sich auch aus den Umständen heraus ergeben kann. Sollte keine der beiden Varianten vorliegen, hat der Gläubiger laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Recht, seine Ansprüche sofort geltend zu machen.

Der Schuldner hat hingegen üblicherweise das Recht, die Verbindlichkeit auch vor dem Eintritt des Fälligkeitstermines zu begleichen. Sollte es zum Überschreiten des Zeitpunktes kommen, gerät er allerdings in Verzug und muss mit Mahnungen seitens des Gläubigers rechnen.

Beispiele:

- Zahlungstermin für Zins- und Tilgungszahlungen eines Darlehensnehmers
- Zeitablauf einer Kapitalanlage
etc.
 
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Stichworte:
Fälligkeit, fällig, Zeitpunkt, Termin, Fälligkeitstag, Fälligskeitsdatum, Verzug, Mahnung
 
 
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