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Fahrtgeld
 
Der Begriff „Fahrtgeld“ ist ein Synoynm für das Fahrgeld, sodass es sich hierbei also um einen Betrag handelt, der für die Beförderung entrichtet werden muss.
Manche Arbeitgeber zahlen ab einer bestimmten Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle einen bestimmten Betrag, oftmals sogar der Fairness halber freiwillig. Andere zahlen das Fahrtgeld in Form von Tankgutscheinen oder speziellen Bonuskarten für Mitarbeiter. Meist darf man diese Kostenerstattung vor Allem von Zeitarbeitsfirmen erwarten.

Wird kein Fahrtgeld gezahlt, gibt es bestimmte Freibeträge, die steuerlich geltend gemacht werden können. Wer Fahrgemeinschaften bildet, kann aber auch die Kosten für die Fahrt, also neben dem Tanken noch anteilige Beiträge für Reparaturen oder Versicherung, auf seine Beifahrer aufteilen.

Fahrtgeld wird auch von Behörden und Ämtern zurückerstattet, vorausgesetzt, man hat Anspruch auf die Erstattung und erfüllt bestimmte Bedingungen. So ist es für einen Arbeitslosen beispielsweise wichtig zu wissen, dass Fahrtgeld nur vor Antritt der Ausbildung, des Praktikums oder der neuen Arbeitsstelle gezahlt wird. Folglich muss also der Antrag auf Fahrtgeld rechtzeitig gestellt werden. Auch für die Beförderung von Schülern und Studenten gibt es einen Antrag für die Rückerstattung vom Fahrtgeld. Wer also mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, zum Beispiel Schulbus oder Schülertaxi, fährt, bekommt die Kosten dafür entweder von einer Behörde (Jugendamt) oder bei der nächsten Steuererklärung zurückerstattet.
 
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Stichworte:
Fahrtgeld, Fahrgeld, Fahrt, fahren, Beförderung
 
 
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