Hierbei kann es sich um Familienmitglieder handeln, die mit Einem nahe oder auch nur entfernt verwandt sind – also auch „über einige Ecken“, wie es der Volksmund zu sagen pflegt.
Familien- und Freunde-Kapital kann aber auch von Freunden kommen, beispielsweise direkten Freunden oder wiederum den Freunden von Verwandten.
Familien-und Freunde-Kapital kann schließlich auch durch einen Gönner eingelegt werden, der weder zum Familien- noch zum Freunde- oder Bekanntenkreis zählt.
In der deutschen Volkswirtschaftlich spielt das Familien- und Freunde-Kapital eine sehr große Rolle, weil gut ein Viertel des Kapitals der kleinen und mittelständischen Unternehmen auf dieser Art der Finanzierung ruht. Oftmals wird das Familien- und Freunde-Kapital eingesetzt, wenn sich ein Unternehmen gerade in der Gründungsphase befindet. Hierzu existiert dabei in der Regel ein kleiner Vertrag, in dem steht, um welchen Betrag es sich handelt, sowie (sofern vereinbart) der Zinssatz, zu welchem das Kapital zurückgezahlt werden muss. Mit dem Rückzahlungsversprechen über eine bestimmte Laufzeit wird schließlich nichts Anderes als ein Kreditvertrag besiegelt, nur dass der
Kreditgeber an dieser Stelle keine Bank, sondern eine in der Regel bekannte Person aus dem eigenen Umfeld ist.