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Fazilität, ständige
 
Die ständigen Fazilitäten gehören zu den geldpolitischen Instrumenten des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) im Rahmen ihrer Geldpolitik. Es bietet den Geschäftsbanken die Möglichkeit, in eigener Initiative kurzfristig Geld aufzunehmen bzw. anzulegen, d.h. hierbei handelt es sich um ständig angebotene Kreditlinien.
Mit Hilfe dieser ständigen Fazilitäten wird durch die Zentralbank Bankenliquidität so zu sagen „über Nacht“ bereit gestellt (Übernachtkredit) oder abgeschöpft (Übernachtanlage). Außerdem stellen die Konditionen, zu denen diese geschäfte getätigt werden, die Ober- und Untergrenzen für die Tagesgeldsätze dar.

Bei den ständigen Fazilitäten unterscheidet man zwischen den folgenden zwei Varianten:

1. Spitzenrefinanzierungsfazilität

Damit meint man die kurzfristige Geldaufnahme der Banken. Hier wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Initiative gegen refinanzierungsfähige Sicherheiten (z.B. Wertpapiere) Liquidität für einen Geschäftstag bei der Zentralbank zu beschaffen, indem sie einen Übernachtkredit aufnehmen. Der festgelegte Zinssatz wird Spitzenrefinanzierungszinssatz genannt und ist üblicherweise relativ hoch angesetzt.

Durch einen solchen Übernachtkredit will man einen vorübergehenden Kapitalbedarf der Geschäftsbanken decken. Da diese häufig vorkommen, handelt es sich hier auch um eine ständige Fazlilität, die dauerhaft und in einem unbegrenzten Volumen angeboten wird.

2. Einlagefazilität

Damit meint man die kurzfristige Geldanlage der Banken. Hier wird ihnen die Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Inititative kurzfristig nicht benötigte (überschüssige) Geldmittel bis zum nächsten Geschäftstag in Form von Übernachtgeld anzulegen. Der festgelegte Zinssatz wird Einlagenfazilität-Zinssatz genannt und ist eher niedrig angesetzt. Betragsbegrenzungen gibt es im Allgemeinen nicht.
 
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Stichworte:
ständige Fazilität, Fazilitäten, Kreditlinie, ESZB, Geldpolitik, geldpolitisches Instrument, Instrumente; Spitzenrefinanzierungsfazilität; Einlagefazilität
 
 
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