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Festgebühr
 
Werden erbrachte Leistungen der Banken ihren Kunden in einem Pauschalbetrag als Entgelt in Rechnung gestellt, handelt es sich dabei um eine so genannte Festgebühr.
Der Begriff kommt jedoch auch im Zusammenhang mit anderen öffentlich-rechtlichen Gebühren zum Tragen, wenn der Gebührenmaßstab eine festgelegte Grundeinheit darstellt, die dann mit dem dafür verlangten Gebührensatz multipliziert wird.

Ob ein Kunde sich im Bankbereich dafür entscheidet, Leistungen wie Kosten für Überweisungen in Form eines Pakets zu nutzen, hängt natürlich maßgeblich von den Zahlungsgewohnheiten des Einzelnen ab. Es lohnt sich jedoch in den meisten Fällen, mit der Bank über günstige Konditionen zu verhandeln.

Auch im Rahmen der Börsengeschäfte kommt die Festgebühr immer wieder zum Einsatz. So wird beispielsweise eine bestimmte fest stehende Gebühr für Unternehmen verlangt, die das Recht zur Teilnahme am Börsenhandel haben. Dies können unter Anderem Kapitalanlagegesellschaften oder Kreditinstitute sein. Ein Unterschied zwischen der Höhe der Gebühren besteht hier für Unternehmen, die direkt an der Börse handeln oder lediglich Aufträge mittels elektronischer Datenverarbeitung (EDV) erteilen. Letztere bezahlen weniger. Wird der Geschäftsbetrieb dahingehend erweitert, dass eine umfassende Teilnahme am Präsenzhandel vollzogen wird, erhöht sich diese Gebühr allerdings entsprechend.

Feste Gebühren haben in vielen Fällen einen Vorteil vor anderen, da sie immer von vorne herein einplanbar sind und eine feste Größe darstellen.
 
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Stichworte:
Festgebühr, feste Gebühr, Gebühr, Entgelt, Rechnung, Leistung, Pauschalbetrag, pauschal
 
 
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