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Festzins
 
Unter einem Festzins versteht man einen Nominalzins, der zwischen einem Kapitalnehmer und einem Kapitalgeber vertraglich vereinbart wird und für die gesamte Laufzeit des Vertrages bzw. einen relativ hohen Zeitraum nicht verändert werden darf.
Solche Festzinsvereinbarungen findet man im Finanzwesen in verschiedenen Bereichen wie Aktiv-, Passiv- oder Wertpapiergeschäft.

Aktivgeschäft (Kreditgeschäft)
Beispielsweise wird üblicherweise bei der Gewährung eines Baudarlehens durch eine Bank zwischen dem Kreditnehmer (Bauherr, Kapitalnehmer) und den Kreditgeber (Bank, Kapitalgeber) ein Festzins in der Regel für einen Zeitraum von 10 Jahren vereinbart. Nach Ablauf dieser Zeit bietet das Kreditinstitut dem Kunden einen anderen Festzins für weitere Jahre oder auch einen variablen Zins an. Dadurch behält die Bank sich die Option offen, ihre Kreditzinsen an die gegebene Marktsituation anzupassen.

Passivgeschäft (Spargeschäft)
In der Regel gelten bei Spareinlagen variable Zinsen. Teilweise bieten Banken ihren Kunden aber auch besondere Sparformen an, die einen Festzinssatz enthalten.

Wertpapierwesen
Hier findet man Festzinsen vor Allem im Anleihebereich. Durch die Ausgabe von Festzinsanleihen wird dem Kunden (Kapitalgeber) durch die Bank bzw. dem jeweiligen Emittenten (Kapitalnehmer) ein fester Ertrag garantiert.

Grundsätzlichen bietet ein Festzins sowohl dem Kapitalgeber als auch –nehmer eine feste Kalkulationsbasis, auf der sie ihre weiteren Ausgaben planen können. Sie wissen genau, wann was zu erwarten ist.
 
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Stichworte:
Festzins, feste Zinsen, Ratenkredit, Kreditvertrag, Laufzeit, Kreditsumme, Festzinssatz, Zinssatz
 
 
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