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Feuerwehrfonds
 
Der Gattungsbegriff der Feuerwehrfonds tritt häufig im Zusammenhang mit Privatbanken auf, wobei es darum geht, jedem Bankkunden zu garantieren, dass seine Einlage abgesichert ist.
Die Höhe der Absicherung beträgt dabei zumindest 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Bedenkt man, dass es eine gesetzlich vorgeschriebene Kapitalhöhe gibt, über welche eine Bank zwingend verfügen muss (mind. 3 Millionen Euro), wird jeder Kunde mit einer knappen Million Euro abgesichert.

Die so genannten Feuerwehrfonds spielen auch bei englischen Versicherungsgesellschaften eine Rolle, die diese Form der Einlagensicherung für ihre Kunden bereits vor einigen Jahrzehnten einführten. Hier werden 90 Prozent des Wertes, die eine laufende Versicherung aufzuweisen hat, abgedeckt.

Einlagensicherungsfonds stellen grundsätzlich freiwillige Sicherungen der Banken zum Schutz der Kunden dar, für den Fall, dass es zu einer Insolvenz kommt. Neben den freiwilligen System, die in diesem Zusammenhang angewendet werden, existieren aber auch Gesetzesregelungen, die im deutschen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) verankert sind.

Jeder Bankkunde sollte sich vor Anlagen seines Kapitals darüber informieren, welche Sicherungen von der jeweiligen Bank geboten werden. Unnötige Verluste können so vermieden werden und ein sichereres Gefühl wird auf jeden Fall erreicht.
 
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Stichworte:
Feuerwehrfonds, Feuerwehtfond, Feuerwehr, Sicherheit, Absicherung, Einlagensicherung, Sicherung
 
 
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