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Financial Covenants
 
Der Begriff „Financial Covenants“ bedeutet so viel wie Kreditvereinbarungsklausel (oder auch Verpflichtungserklärung), hier im Besonderen die Nebenvereinbarung. Es handelt sich um Klauseln, die der Kreditsicherung dienen - vor Allem im Hinblick auf die Absicherung des Kreditgebers.
Es können dabei die unterschiedlichen Nebenabreden vereinbart und schriftlich fixiert werden. So kann beispielsweise Folgendes festgelegt werden:

- Verbot der Verschuldung bei Fremdbanken,
- Stellung von Sicherheiten,
- Informationspflichten oder
- Veräußerungsverbote.

Gerade bei der Kreditgewährung an Unternehmen, die sich in einer schlechten wirtschaftlichen Lage befinden, verlangen Kreditinstitute immer öfter die vertragliche Vereinbarung solcher Financial Covenants.

Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Bilanzrelationsklauseln. Sie machen bestimmte Auflagen erforderlich oder verlangen die Erfüllung bestimmter Kennzahlen.

Waren es früher eher Banken in Großbritannien oder den Vereinigten Staaten, die sich auf diese Weise absicherten, sind es heute immer mehr Kreditgeber auch in Deutschland, die diese Art der Kreditsicherung verlangen. Vor Allem die Festlegung von Relationen im Bezug auf die Vermögenslage sowie Erträge eines Kreditnehmers beschreiben die Eigenschaften des Financial Covenants. In aller Regel werden Mindestanforderungen bezüglich des Eigenkapitals, der Kapitalverschuldung, sowie der Liquiditätsrelationen gestellt. Die Vereinbarungen über ein entsprechendes Kennzahlensystem, welches angewandt werden soll, kann im Rahmen unterschiedlicher Berechnungen getroffen werden. Meist sind es jedoch Relationen oder Mindestbeträge, die sich an Hand der Unternehmensbilanz erkennen lassen. So wird die Ausstattung mit einem Mindestkapital als Indikator oft gewählt, um das Risiko einer Unternehmensüberschuldung auch bei eventuellen Verlusten auszuschalten.
 
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Stichworte:
Financial Covenants, Kredit, Kreditverfpflichtung, Vereinbarung, Klausel, Pflicht, Verpflichtung
 
 
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