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Finanzbeschränkung
 
Von der Europäischen Union oder auch den United Nations (Vereinte Nationen) erlassene Vorgaben, die sich auf Zielobjekte - bestimmte Organisationen ebenso wie Einzelpersonen - und deren Konten im Zusammenhang mit einem Verdacht auf internationalen Terrorismus beziehen, werden als Finanzbeschränkungen bezeichnet.
Auch der Möglichkeit zur Geldwäsche soll so entgegengewirkt werden. Eigens zu diesem Zweck wurde im Jahre 1989 die sogenannte Financial Action Task Force (FATF) gegründet, die sich mittlerweile zum wichtigsten internationalen Gremium gegen die Finanzierung im Bereich der Terrorismusfinanzierung und zur Bekämpfung von Geldwäsche entwickelt hat. Es wurden 40 Empfehlungen im Bezug auf Finanzbeschränkungen herausgegeben, die zwar nicht als zwingend einzuhalten anzusehen sind, wobei jedoch von inzwischen mehr als 30 Ländern der Erde die Anerkennung als verbindliche Vorgabe akzeptiert wurde. Der gesamte Finanzbereich, inklusive aller Berufssparten und Personen, wird hierbei berücksichtigt. Die einheitlichen Verhaltensmaßregeln werden dabei immer wieder auf Grund neuester Erkenntnisse aktualisiert.

Ging es bei den Finanzbeschränkungen anfänglich lediglich um das Vermeiden von Geldwäsche im Rahmen des organisierten Verbrechens, ist es nach den Ereignissen in den USA am 11. September 2001 auf den Kampf gegen die Finanzierungsmöglichkeiten des Terrors erweitert worden. In diesem Zusammenhang wurden etwa 10 exakt auf diese Tätergruppe zugeschnittene Empfehlungen gegeben, nach denen sich heute sämtliche zugehörige Länder richten.
 
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Stichworte:
Finanzbeschränkung, Finanzbeschränkungen, Financial Action Task Force, FATF, Bekämpfung, Geldwäsche, Terror
 
 
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