Die Finanzdienstleister sind demnach von den Kreditinstituten abzugrenzen, da sie sich hinsichtlich ihrer Leistungen etwas unterschieden.
So gehören die folgenden Bereiche zu den Aufgabengebieten der Finanzdienstleister:
1) Anlagevermittlung: Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis
2) Anlageberatung: Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen
3) Betrieb eines multilateralen Handelssystems: Interesse eines großen Personenkreises wecken und Kaufangebote einholen etc.
4) Platzierungsgeschäft: Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung
5) Abschlussvermittlung: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung
6) Finanzportfolioverwaltung: Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum
7) Eigenhandel: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere
8) Drittstaateneinlagenvermittlung: Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
9) Finanztransfergeschäft: Besorgung von Zahlungsaufträgen
10) Sortengeschäft: Handel mit Sorten
11) Kreditkarten- und Reisescheckgeschäft: Ausgabe und Verwaltung von
Kreditkarten und Reiseschecks
Finanzdienstleister bedürfen der Genehmigung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und müssen dieser Behörde auch gemeldet werden. Diese führt eine Liste, in der alle gemeldeten Dienstleister aufgeführt sind.
So zählen beispielsweise die folgenden dazu:
- Advanced Asset Management AG (Düsseldorf)
- Allianz Global Investors Advisory GmbH (Frankfurt am Main)
- Dr. Klein & Co. Capital AG (Berlin)
- Master Consulting AG (Frankfurt am Main)
- SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH (Hamburg)
etc.