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Finanzdienstleistungsinstitute
 
Die Begriffsdefinition der Finanzdenstleistungsinstitute, auch schlicht Finanzdienstleister genannt, ist im Kreditwesengesetz (KWG) verankert. Demnach handelt es sich hierbei um
„(…) Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind.(…)“.

Auf Grund der differenzierten Aufgabenbereiche unterschieden sich die Finanzdienstleistungsinstitute von den Kreditinstituten. Sie bieten vor Allem die folgenden Leistungen an:

1) Anlagevermittlung: Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis

2) Anlageberatung: Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen

3) Betrieb eines multilateralen Handelssystems: Interesse eines großen Personenkreises wecken und Kaufangebote einholen etc.

4) Platzierungsgeschäft: Platzieren von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung

5) Abschlussvermittlung: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung

6) Finanzportfolioverwaltung: Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum

7) Eigenhandel: Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere

8) Drittstaateneinlagenvermittlung: Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

9) Finanztransfergeschäft: Besorgung von Zahlungsaufträgen

10) Sortengeschäft: Handel mit Sorten

11) Kreditkarten- und Reisescheckgeschäft: Ausgabe und Verwaltung von Kreditkarten und Reiseschecks

Trotzdem sind sie, genau wie Kreditinstitute, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und werden dort gemeldet. Für den Geschäftsbetrieb bedarf es außerdem einer Genehmigung seitens dieser Behörde.

In Deutschland gehören unter Anderem die folgenden Unternehmen zu den Finanzdienstleistungsinstituten:

- Advanced Asset Management AG (Düsseldorf)
- Allianz Global Investors Advisory GmbH (Frankfurt am Main)
- Dr. Klein & Co. Capital AG (Berlin)
- Master Consulting AG (Frankfurt am Main)
- SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH (Hamburg)
etc.
 
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Stichworte:
Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzdienstleister, Institute, Finanzdienstleistungen
 
 
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