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Finanzembargo
 
Ein Finanzembargo stellt einen Teil der unterschiedlichen Embargoregeln dar, die möglich sind, um bestimme Maßnahmen als Druckmittel gegen ein bestimmtes Land zu richten, das aus (meistens) politischen Gründen Sanktionen unterworfen werden soll.
Neben der Beschränkung der Güterausfuhr sowie der Gütereinfuhr kann ein Embargo auch den Kapitalverkehr betreffen, was eben das so genannte Finanzembargo darstellt.

Auf Grund der laufend unterschwellig vorhandenen Bedrohung des Weltfriedens entweder durch internationalen Terrorismus oder aber auch durch regionale Konflikte ist es das Bestreben der Weltpolitik, friedliche Mittel einzusetzen, um dem entgegen zu wirken.

Die Bezeichnung „Embargo“ stellt generell Zwangsmaßnahmen dar, die durch einen Staat oder eine entsprechende Staatengruppe dazu genutzt werden, Ziele im Hinblick auf die Außenpolitik zu erreichen. Auch kann ein Embargo darauf ausgelegt sein, zu verhindern, dass das militärische Potential eines Landes wachsen kann. In diesem Zusammenhang spricht man vom Waffenembargo.

Allerdings wird unterschieden zwischen einem

- totalen Embargo und
- einem Teilembargo.

Ersteres beinhaltet in der Regel ein gesamtes Verbot im Bezug auf den Außenwirtschaftsverkehr. Lediglich humanitäre Zwecke fallen nicht unter die Bestimmung.

Beim Teilembargo hingegen gelten Verbote lediglich für bestimmte Bereiche innerhalb der Wirtschaft und beschränken dabei nur bestimmte Handlungen.

Eine Liste, die alle Embargoländer aufzeigt, wird unter anderem vom Bundesministerium für Finanzen zur Verfügung gestellt. Alle Unternehmen müssen diese Embargos innerhalb des Exports in verschiedene Länder unbedingt berücksichtigen.
 
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Stichworte:
Finanzembargo, Embargo, Teilembargo, Totalembargo, Sanktion
 
 
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