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Finanzierungsprämie, externe
 
Die externe Finanzierungsprämie wird im Fachjargon auch als „External Financing Premium“ bezeichnet. Diese besagt, dass der Kreditgeber die Risiken aus der nicht exakt taxierbaren Bonität in den Zinssatz einrechnen muss – im Falle asymmetrischer Information.
Damit sichert sich der Kreditgeber wegen der genannten Unwägbarkeiten gegenüber dem Schuldner ab. Ihn kann somit nicht der Vorwurf der Übervorteilung gemacht werden.

Für die externe Finanzierungsprämie entstehen Kosten für die Bewertung, die Überwachung und – falls die Kreditbeziehung aus irgendeinem Grund gestört ist – für die Kundenbindung (Disziplinierung). Stellen sich Komplikationen auf Grund schlechter Auswahl ein, so ist es möglich, dass sich der Kreditnehmer an Engagements beteiligt, die weniger rentabel sind. Gelingt es dem Kreditnehmer, die Aktiva zu verpfänden, dann kann sich als Folge die Finanzierungsprämie radikal bis nahe an Null reduzieren.

Die externen Finanzierungsprämien spiegeln die realen Kosten der Liquiditätseffekte wieder, die wiederum die Finanzierung eines Leistungsbilanzdefizits anzeigen. Darüber hinaus spiegeln die Finanzierungsprämien die so genannten Agency-Kosten der Kreditfinanzierung wieder – so beispielsweise durch die erwähnte Überwachung oder die Disziplinierung. Daher kann sie als ein Maß für die Ineffizienz der Auslandsverschuldung gedeutet werden. Dann gilt auch:

Je höher die externe Finanzierungsprämie, desto höher ist auch die Ineffizienz und desto höher der Finanzmarktakzelerator (Beschleuniger des Finanzmarktes bzw. seiner Situation).
 
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externe Finanzierungsprämie
 
 
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