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Finanzierungsregel, Goldene
 
Unter der Goldenen Finanzierungsregel, auch Goldene Bankregel genannt, versteht man eine Regelung von Kreditinstituten hinsichtlich der Verwendung von Kundeneinlagen im Kreditgeschäft des Institutes.
Hierbei wird gesagt, dass ausgegebene Kredite bezüglich ihrer Laufzeit und Tilgung mit den geleisteten Kundeneinlagen und deren Laufzeit und Verfügung gedeckt sein sollen, da das verwendete Kapital für gewährleistete Darlehen grundsätzlich daraus stammt. Diese Laufzeitbeachtung nennt man auch Fristenkongruenz (Deckungsgleichheit) und meint Folgendes:

-> kurzfristige Einlagen für kurzfristige Kredite
-> mittelfristige Einlagen für kurz- und mittelfristige Kredite
-> langfristige Einlagen für kurz-, mittel- und langfristige Kredite


Beispiel:
Eine Kundin legt bei einem Kreditinstitut eine Einlage für 30 Tage an. Dieses Kapital sollte die Bank schließlich nur für Kredite mit einer maximalen Laufzeit von 30 Tagen verwenden.

In der Praxis aber werden oft beispielsweise auch kurzfristige Sichteinlagen für eher mittel- oder langfristige Kredite ausgegeben, da hier erfahrungsgemäß ein bestimmter Bodensatz (durchschnittliches ständiges Guthaben) auf den Konten der Kunden vorhanden ist, der für solche Darlehen genutzt werden kann.
 
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Stichworte:
Goldene Finanzierungsregel, goldene, Bankregel, Fristenkongruenz, Deckung, Deckungsgleichheit, Laufzeit
 
 
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