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Finanzierungstätigkeiten
 
Der Begriff „Finanzierungstätigkeiten“ umfasst solche Tätigkeiten, welche im Hinblick auf die Zusammensetzung der Posten des Eigenkapitals sowie der Ausleihungen eines Unternehmens Auswirkungen haben.
Tätigkeiten innerhalb der Finanzierung stehen dabei oft im Zusammenhang mit entsprechenden Finanzierungszielen, die eine optimale oder befriedigende Kapitalstruktur und ein permanentes finanzielles Gleichgewicht berücksichtigen.

Zahlungsströme unterliegen immer einer Unterscheidung. So werden sie eingeteilt in

- betriebliche Tätigkeiten,
- Investitionstätigkeiten und
- Finanzierungstätigkeiten.


Dies hat im Bezug auf die Kapitalflussrechnung eine große Bedeutung. Unter betrieblichen Tätigkeiten werden die wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten eines Unternehmens verstanden. Betriebliche Zahlungseingänge sowie Zahlungen an Lieferanten und Angestellte gehören dazu.

Geht es um den Erwerb oder Verkauf langfristiger Vermögenswerte oder sonstiger Finanzinvestitionen handelt es sich um Investitionstätigkeiten.

Unter eine Finanzierungstätigkeit fallen die Tätigkeiten, welche die Eigenkapitalstruktur und Fremdkapitalstruktur eines Unternehmens verändern. Erhaltene oder gezahlte Zinsen sowie Dividenden sind immer als Zahlungsströme aus betrieblicher Tätigkeit oder aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit einzustufen. Ertragssteuern sind generell als betriebliche Tätigkeit anzusehen. Eine Ausnahme hierbei ist dann gegeben, wenn sie bestimmten Investitionstätigkeiten oder Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden können. Finanzierungs- und Investitionsvorgänge sind dann nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung, wenn sie nicht zu einer Veränderung von Zahlungsmitteln geführt haben. Zahlungsmittel sowie Zahlungsmitteläquivalente stellten Barmittel sowie kurzfristige Finanzinvestitionen dar, die als sehr liquide angesehen sind und jederzeit in flüssige Zahlungsmittel umgewandelt werden können.
 
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Stichworte:
Finanzierungstätigkeiten, Finanzierung, Eigenkapital, Fremdkapital, Kapital
 
 
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